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Schulgesetz: Vorschlag 2

Wir wenden uns hier dem zweiten Teil des Gesetzestextes zu, in welchem Grundschulverbünde definiert werden.

„...Hauptstandort und Teilstandort bilden zusammen eine Schule. Die Mindestgröße des Teilstandortes beträgt 40 Schülerinnen und Schüler. Die Errichtung eines Teilstandortes ist nur zulässig, wenn an dem Teilstandort für den Unterricht in den Schuljahrgängen 1 bis 4 mindestens zwei Lerngruppen gebildet werden können. Dazu kann der Unterricht jahrgangsübergreifend in den Klassen 1 und 2 sowie 3 und 4 erteilt werden. Für den Unterricht muss ein entsprechendes pädagogisches Konzept zugrunde gelegt werden. „

Kritik: Auch dieser Passus wirft mehr Fragen auf, als er Antworten gibt.  „bilden zusammen eine Schule“. Damit ist der Teilstandort degradiert auf eine Außenstelle. Dies macht jedoch keinen Sinn, da die örtlichen Unterschiede zwischen zwei, drei oder vier Schulstandorten  verschiedene pädagogische Konzepte durchaus als sinnvoll erscheinen lassen. Umgedreht: Das pädagogische Konzept der „Hauptschule“ lässt sich kaum 1:1 auf den "Teilstandort" übertragen. Ressourcen , welche kleine Grundschulen in Wust, in Seyda, in Friedrichsbrunn in Heiligenthal usw. aus dem Ort schöpfen, sind Alleinstellungsmerkmale. Diese durch ein „Schulverbundskonzept“ abzulösen ist ein klarer Qualitäts- und Profilverlust.
Schulverbund ist in erster Linie ein Zusammengehen von gleichberechtigten Partnern auf der Administrationsebene und der Personalplanung. Das ist im vorgeschlagenen Gesetzestext nicht zu erkennen. Er unterscheidet sich IN NICHTS vom 2014 von Herrn Riethmüller für die CDU skizzierten Grobmodell Grundschulverbund und beantwortet KEINE der schon damals aufgeworfenen Fragen.

Im Weiteren wünschen wir uns endlich eine klare Begriffsführung zu den Themen Klassenbildung, Klassen,  Lerngruppen und altersübergreifendem Lernen, welche auch in diesem Gesetzestext auf einer Ebene verwendet werden.  Seit Jahren werden diese Begriffe vermischt, inhaltlich verwässert und damit eine sachliche Diskussion verhindert. 
Klasse: Ist der Verband, welcher von einer Klassenlehrkraft über das Schuljahr geführt und betreut wird und hat 15 - 30 Schüler. (1.Klasse, 2. Klasse, Klasse 3a usw.). Innerhalb der Klasse und ganz besonders bei jahrgangsübergreifender Klassenbildung entstehen innerhalb der Klasse Lerngruppen. 
Lerngruppen: Können in einer Klasse gebildet werden, aber auch klassenübergreifend bestimmten Interessen oder Aktivitäten nachgehen (Beispiel Arbeitsgruppen Sport, Musik, Schach, in welchen dann  Schüler verschiedener Jahrgangsstufen teilnehmen ).
Diese kritisierte Vermischung der Begriffe mündet nämlich regelmäßig in gewagten Aussagen des Bildungsministeriums, wenn es darum geht, einen freien Schulträger zu verhindern oder Grundschulen schönzureden: Auch jahrgangsübergreifender Unterricht wird an öffentlichen Schulen regelhaft praktiziert, die Arbeit in multiprofessionellen Teams ist an den Schulen angekommen. (Gemeint sind wohl genau diese erwähnten Arbeitsgruppen). Ansonsten zeigen Umfragen und Realität, dass in den 3. und 4. Klassen abgesehen von 2 Stunden Arbeitsgruppen/Woche weitestgehend klassischer 1-Lehrer-1-Klasse-Unterricht erteilt wird.  Die Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes an öffentlichen Schulen durch das Landgericht Magdeburg im August 2017 führt zu einer noch viel groteskeren Einschätzung. Wer Zeit und Lust hat, soll sich dies mal durchlesen!! 

Vorschlag: Die Mitglieder  des Grundschulverbundes verfügen über ein gemeinsames Rektorat, von wo aus Administration, Personalplanung, Einsatz der zur Verfügung stehenden Lehrkräfte und Stellvertretungspool im Krankheitsfalle organisiert werden.  Der Eintritt in oder Austritt aus einem Schulverbund erfordert die  Zustimmung der jeweiligen Standortgemeinde(n) und der Gesamtkonferenz(en) . Die einzelnen Schulstandorte bleiben als eigenständige Schulstandorte mit individuellem Schulprofil erhalten.
Schulen im Grundschulverbund benötigen mindestens zwei Klassen, welche jahrgangsübergreifend aus den Jahrgangsstufen 1+2 und 3+4 gebildet und unterrichtet werden. Die Mindestgröße dieser Schulen beträgt  35 Schüler in der 5-Jahresprognose.


Mindestschülerzahl 40 im Sinne der Gleichbehandlung auf 35 reduzieren!


Begründung:Betrachten wir die Situation an den „Hauptschulen“. Vielfach sind diese zweizügig und geraten damit bei abnehmenden Schülerzahlen in Grauzonen. 30 oder mehr Schüler in einer Klasse oder aber 15-17 Schüler in zwei Klassen. Auf Grund der gegenwärtigen schülerbezogenen Lehrerstundenzuweisung sind diese Klassen unterversorgt. Demgegenüber sind die „Teilstandorte“ mit mindestens 40 Schülern in zwei Klassen grundversorgt, bei höheren Schülerzahlen gut versorgt. Es besteht das Risiko, dass der „Hauptstandort“ geneigt ist, in  diesem Falle Lehrerstunden von den „Teilstandorten“ in die „Hauptschule“ zu transferieren und damit „gute Schule“ zu machen,  dies zu Lasten des „Teilstandortes“. Genau DAS erleben wir doch seit Jahren in der Praxis im Umgang mit den Außenstellen.



Im Raume steht noch was: Bildung von Anfangsklassen.
In der Novelle nicht erwähnt, aber sehr wichtig. Für kleine Schulen im Grundschulverbund mit jahrgangsdurchmischter Klassenbildung kann die Weisung, wonach zur Eröffnung einer Anfangsklasse 15 Kinder nötig sind, nicht gelten. Eine Mischrechnung mit dem Hauptstandort ist sinnlos und führt lediglich zu gewagten Rechenspielen, neuen Ausnahmeregelungen, welche von Ort zu Ort je nach Sachlage anders entschieden werden. Dauerstreit ist programmiert. Maßgebend sollte einzig und alleine die Mindestschülerzahl 35 sein.

Hinweis: Schleichende Erhöhung der Schülerzahlen/Klasse!
Mit dem neuen Richtwert 22 für Klassengrößen und dem hier dargestellten mindestens 40 Schüler für Verbundsschulen findet eine schleichende Erhöhung der Mindestklassengrößen in Richtung 20 statt, welche dann wohl im Anschluss an die Genehmigung des Schulgesetzes auf dem Verordnungsweg in einer neuen SEPL festgeschrieben wird... Genau das wäre jedoch für den ländlichen Raum mit starken Schwankungen an Schülerzahlen/Jahrgang fatal, denn es führt erneut zu weiteren "Ausnahmediskussionen" und existenziellen Standortproblemen ohne Ende.



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