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Kamern (5): Dieses Urteil, umgelegt auf öffentliche Schulen?

Seit 2015 bemüht sich der Verein neugierig e.V um die Errichtung einer Grundschule in freier Trägerschaft in Kamern. Zweimal wurde dieser Antrag vom Bildungsministerium abgelehnt, da man kein "besonderes pädagogisches Interesse" zu erkennen vermöge und viele der hier dargestellten Elemente schon längst an öffentlichen Schulen verwirklicht seien. Dagegen geht der Verein rechtlich vor. Ein Eilantrag auf Erteilung der sofortigen Bewilligung, da das pädagogische Konzept sämtliche Bedingungen für einen Rechtsanspruch erfülle, wurde vom Landgericht Magdeburg abgelehnt. Das  Gericht befindet außerdem, weder Antragsteller noch Eltern hätten materielle Nachteile zu tragen, falls ihre Schule erst ein Jahr später eröffnet werde. Dazu Reportage der Volksstimme.

Plötzlich ist alles ganz anders - das Gericht als Fachbehörde!

Nochmals: Streitpunkt während zwei Jahren war das pädagogische Konzept! Dazu äußert sich das Gericht wie folgt:

Was jetzt kommt, ist eine über zweiseitige Ausführung zur Personalsituation, in welcher das Gericht ein Themenfeld eröffnet, worüber bisher nie debattiert wurde. Immer war es  das  "pädagogische Konzept" welchem ein "besonderes pädagogisches Interesse" versagt blieb. Nun aber klingt es folgendermassen:

Das ist eine hochinteressante Beschreibung des Ist-Zustandes der Grundschullandschaft Sachsen-Anhalts! Diese müsste folgedessen auch unseren Bildungsminister und die Lehrerbildungsanstalten interessieren!! Denn: Im bisherigen Disput stellte das Bildungsministerium fest, die meisten Elemente dieses pädagogischen Konzeptes würden schon länger und immer mehr an öffentlichen Schulen praktiziert! Von wem, mit welcher Qualifikation, auf wessen Anordnung?

Es geht aber noch weiter:

"Nach Auffassung der Kammer." Klar doch, genau DAS war ja zu entscheiden? Woher bezieht das Gericht eigentlich dieses "Fachwissen"? Diese Ausführungen sind einfach nur noch gruselig - vor allem für Eltern, welche ihre Kinder demnächst an öffentliche Schulen schicken. Schulleiter, welche ihre Schulen und Schwerpunkte vorstellen, laufen Gefahr, angesichts dieser Darstellungen völlig ins Abseits zu geraten, sich lächerlich zu machen....


 Situation Lehrkörper in Kamern:


  • Geplanter Start mit 19 Kindern.
  • 2 Lehrkräfte mit Montessori-Diplom, eine davon im Einsatz an einer Montessori-Schule.
  • 1 Diplombiologin mit pädagogischer Ausbildung, gleichzeitig Leiterin des Grünen Hauses in Kamern, wo bereits Schulprojekte verwirklicht werden !
  • Fachlehrkräfte
  • Jahrgangsdurchmischter Unterricht mit einer Lehrerabdeckung von 76,5 Wochenlehrerstunden (!!!!) , was in der Klasse zu einer Dauerpräsenz von zwei oder drei Lehrkräften führt. 
Nachdem das Bildungsministerium 2 Jahre lang das pädagogische Interesse dieses Konzeptes verneint hat, erklärt nun also das Landgericht Magdeburg, die personellen Voraussetzungen für die Umsetzung dieses pädagogische Konzept (zu welchem man sich nicht weiter äußern will), seien nicht gegeben und der Antrag auf eine Eilentscheidung wird abgelehnt. Ein weiteres Jahr wird verstreichen. Dieser Rechtsstreit geht  in die nächste Runde.

Das Urteil, vor allem aber die Beurteilung der Personalsituation und die Ausführungen zu den Ansprüchen an Lehrkräfte, die Beschreibung der "klassischen" Gegebenheiten im Lande Sachsen-Anhalt führen zu folgender Frage: 

Wieviele Prozent der öffentlichen Grundschulen Sachsen-Anhalts starten laut obiger Argumentation  illegal ins neue Schuljahr?

  • Hier werden Klassen auf Zuruf zusammengelegt oder umstrukturiert, das mit Lehrkräften, welche sich gewohnt sind, "im Frontalunterricht" Stoff zentral zu vermitteln.
  • Wie steht es um die Qualifikation der Lehrkräfte, welche da fachfremd Unterricht erteilen?
  • WENN die "klassische" Lehrkraft "mittels Frontalunterricht Schülern auf Grund eines vorgegebenen Lehrplanes ein bestimmtes Wissen vermitteln soll", dann zerbröseln alle so toll kommunizierten Konzepte und Etiketten, welche Schulen vor sich her tragen, in Schutt und Asche.  Oder dürfen öffentliche Schulen Dinge tun, welche man freien Schulträgern von vornherein versagt?
  • Wie ist es denn um Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Sachsen-Anhalts bestellt, wenn wir noch im Zeitalter des "klassischen Frontalunterrichtes" stecken? Etwas, was das Gericht von bereits sehr qualifizierten Lehrkäften der zu gründenden Grundschule in Kamern einfordert, obwohl die Schule noch nicht mal eröffnet ist?  Gilt das alles nicht für öffentliche Schulen?
  • Wie können also öffentliche Schulen von Förderung, Individualisierung, Inklusion etc. sprechen, wenn nach Auffassung des Gerichtes  entscheidend ist, "dass der Unterricht einer klassischen Lehrkraft darauf ausgerichtet ist, der gesamten Klasse das gleiche Wissen zu vermitteln und sich nicht an den derzeitigen Interessen und Bedürfnissen des Schülers orientiert." Dieser Satz ist eine äußerst präzise Beschreibung der Volksschule aus dem frühen 20. Jahrhundert! 
  • Inwiefern waren und sind denn Landesschulamt und Bildungsministerium angesichts dieser richterlichen Steinzeit-Ausführungen überhaupt noch berechtigt, pädagogische Konzepte von freien Schulträgern abzulehnen und dies mit Verweis auf "findet bei uns schon statt"? JEDES eingereichte Konzept - und sei es noch so lückenhaft- ist besser als das, was von diesem Gericht als "klassische Schule" beschrieben wird.

Toll an dieser Urteilsbegründung ist  Folgendes:

Das Abweichen vom eigentlichen Streitpunkt in der Sachbegründung stärkt den Antragsteller, denn natürlich hat er einen Rechtsanspruch auf Bewilligung dieses tollen Konzeptes. Gleichzeitig werden mit dieser Sachbegründung die früheren Argumente des Bildungsministeriums, was bereits verwirklichte Lehrmethoden an öffentlichen Schulen betrifft, ziemlich krass widerlegt oder "fachlich" zumindest in Frage gestellt! Dieses Infragestellen führt aber bei Freien Schulträgern zur Verweigerung einer Betriebsgenehmigung, während die öffentlichen Schulen locker weiter machen. Wo bleibt da die Gleichbehandlung??

Was bleibt ist die Ungewissheit: Betrachtet man die Entscheide der vergangenen Jahre, müssen sich Antragsteller freier Schulen ernsthaft zu fragen beginnen: Sind wir eigentlich Freiwild? Wo bleibt die realistische Vergleichbarkeit von Konzepten öffentlicher und freier Schulträger. Wird da mit völlig unterschiedlichen Ellen gemessen?

Im Grunde genommen ein Eigentor

Wir vom Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort, die wir uns einsetzen für ein feinmaschiges öffentliches Schulnetz im ländlichen Raum stecken also plötzlich in der Rolle, einen Freien Schulträger zu unterstützen. Ja, aus sachlichen Gründen. ....und profitieren ganz nebenbei von gerichtlichen Begründungen, welche uns beim Thema öffentliche Schulen weiter helfen.  Deutlicher kann man Theorie und Praxis an unseren Grundschulen nicht darstellen.

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