Wir haben längere Zeit darüber diskutiert, ob es Sinn macht, nach der "Erledigung" unserer beiden Petitionen erneut auf diesem Wege aktiv zu werden. Die neue Etappe STARKIII, welche letzte Woche vorgestellt wurde - und die Art und Weise, wie sie vorgestellt wurde, haben uns bestärkt, dies nicht widerspruchslos hinzunehmen.
Viele werden jetzt sagen: " Das wird wieder so ablaufen, wie beim letzten Mal, zum Schluss geringfügige Korrekturen". Vielleicht. Allerdings gibt es einen Unterschied. Er beginnt mit dem Titel der Petition. "Keine Volksvertreibung durch STARKIII aus dem ländlichen Raum Sachsen-Anhalts."
"Übertrieben, reisserisch", könnte man monieren. Wie kommen wir zu dieser Aussage?
Zahlen
Wir beziehen uns auf die Angaben der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose. Man mag sie ablehnen, als falsch betrachten - Tatsache ist, dass Schulträger damit zu planen haben. Also machen wir dasselbe und schauen anhand einiger Beispiele nach vorn:
Wer nun die Prognostik weiter führt - und das müssen die Antragssteller für STARKIII-Programme, landet im ländlichen Raum für den Zeitraum 2032-35 auf Schülerschwund von 52 - 65% .
Um es deutlich zu sagen: Wir sprechen von Schülern, deren Eltern eben erst geboren sind... Aber so sind nun mal die Vorgaben dieser Landesregierung.
Kritikpunkt 1:
Es ist also bekannt, dass das eh schon dünn besiedelte Sachsen-Anhalt prognostisch mit Schülerrückgängen von 50 und mehr Prozent zu rechnen hat. Wie geht man damit um?
- Logisch wäre jetzt, dass überlegt wird, inwiefern Schulgrößen nach unten angepasst werden, um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Damit halte ich Infrastrukturen lanfristig im Raum, was die Planungssicherheit für die Ortsteile und junge Familien erhöht. Die Anpassung von Schulgrößen nach unten erfordert eine andere Schulorganisation. Wir wissen und haben es alle erfahren: Das ist mit einer sehr fadenscheinigen Argumentation politisch nicht gewünscht.
- Sachsen ist diesen Weg am Gehen, hält weiterhin ein engmaschiges Schulnetz vor und die Standortträger können entscheiden, ob sie ihre Schulen auch weiter betreiben, wenn die Jahrgangsklassengröße 15 unterschritten ist. Dann wird auf altersdurchmischte Anfangsklassenbildung umgestellt. 1./2. Klasse: Mindestklassengröße 15. Daraus ergibt sich eine Mindestschülerzahl für Grundschulen von 30. Da bisher ebenfalls wie in Sachsen-Anhalt die Mindestschülergröße 60 galt, sind eigentlich alle diese Schulen bis 2025-30 demografiefest, bestands- und vor allem auch förderfähig.
- Das Gegenteil passiert in Sachsen-Anhalt: Hier wird mit STARKIII die Mindestschülerzahl 100 im Jahre 2033 fixiert. Trotzdem erhebt STARKIII den Anspruch, sämtliche bestandsfähigen Schulen und KITAS Sachsen-Anhalts mit diesem Programm zu sanieren.
- Vergleich mit Sachsen: Erlaubte Reduktion der Mindestschülerzahl auf 30 mit Planungssicherheit bis 2030. Im Gegensatz dazu Sachsen-Anhalt: Planungssicherheit nur mit mindestens 100 Schülern im Jahre 2030. Zuerst müssen also mal im großen Stil Schulen weg vom Netz!
- Folge: 160 Schulen in Sachsen-Anhalt haben heute weniger als 100 Schüler, vermögen also den STARKIII-Ansprüchen nicht zu genügen, müssen "fusionieren". 80 - 120 Schulen bleiben so auf der Strecke, fehlen im ländlichen Raum. In Sachsen würden sie locker weiter bestehen. In Bayern genau so.
- Letzter Vergleich: Freistaat Sachsen: Bevölkerungsdichte 220 Einw./km2, Sachsen-Anhalt Bevölkerungsdichte 109 Einw./km2. Das muss man sich merken: Im doppelt so dicht bevölkerten Sachsen betragen die Mindestschülerzahlen 2016 1/3 der Vorgaben durch STARKIII im Jahre 2030! Auf 2016 runtergerechnet: Wer für seine zu fördernde Schule nicht mindestens 220 Schüler vorhalten kann, wird im ländlichen Raum den Demografie-Check STARKIII nie und nimmer bestehen!
- Zwei Zahlen, zwei Welten. Mit heute 60 Schülern demografiefest bis 2030 in Sachsen und mit heute 220 Schülern demografiefest bis 2030 in Sachsen-Anhalt. (Genau 51 Schulen Sachsen-Anhalts erfüllen diesen Wert mit eigenen Schülern,alle anderen sind auf Zulieferer =Schulschließungen angewiesen..) Nur so gibt es Förderung und wie gesagt: Alle bestandsfähigen Schulen sollen von diesem Programm profitieren können.
Daraus lässt sich schließen:
Es gibt in Sachsen-Anhalt gar kein Interesse an einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes, im Gegenteil. NACH der Gemeindegebietsreform 2010 wird das Schulnetz den neuen Gemeindestrukturen angepasst. Mehrfachstandorte sind nicht gewünscht, Ortsteile gehen leer aus und gehören perspektivisch zu Abwicklungsgebieten. Der Fokus liegt auf Stärkung der Grundzentren mit Teilfunktion Mittelzentrum und ganz klar auf der Stabilisierung und Stärkung der Mittelzentren.
Frage:
Zweifelt irgend jemand daran, dass sich unter diesen unterschiedlichen Voraussetzungen der ländliche Raum im Freistaat Sachsen, übrigens auch in Bayern, demografisch anders entwickeln wird, als der infrastrukturell leer geräumte ländliche Raum Sachsen-Anhalts? Die Statistiken 2016-2030 werden dies in aller Deutlichkeit belegen.
Behauptung:
Alle Bundesländer haben im Grunde genommen dieselben demografischen Probleme. Die Lösungsansätze sind jedoch grundverschieden. Während Sachsen den demografischen Wandel aktiv zu gestalten und zu beeinflussen versucht, erleben wir in Sachsen-Anhalt die vorauseilende demografische Verwaltung. Dies führt dazu, dass diese demografischen Problemzonen strukturell gleich von Anfang an aufgegeben und abgewickelt werden.
DAS ist der Grund, weshalb die Formulierung Vertreibung aus dem ländlichen Raum sehr bewusst gewählt worden ist.
Nächster Beitrag: Die Verlagerung der Schülerzahlen 2016-25 und das, was vom Grundschulnetz perspektivisch überbleibt. Natürlich wieder mit Zahlen belegt.
Schnappt euch eure Landtagsabgeordneten und Kandidaten,
zwingt sie zu konkreten Aussagen,
verwendet auch die Wählerforen
und Facebook-Profile der Kandidatinnen und Kandidaten.
und unterschreibt die Petition
und unterschreibt die Petition
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