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STARKIII alternativlos? Nein! Teil2 Die Standortträger.

Standortgemeinden mit Förderobjekten, welche den Demografie-Check mit eigenen Schülern erfüllen (also klar mehr als 200 Schüler in einer Schule) wären blöd, wenn sie nicht auf dieses Programm aufspringen würden. Sie haben nichts zu verlieren, kriegen mehr als 2/3 der Bausumme durch die EU bezahlt und für den restlichen Eigenanteil bietet die Investitionsbank sogar noch Kredite mit Sonderkonditionen an.

Heikel wird es im ländlichen Raum

Mal abgesehen von Ober- und  Mittelzentren gibt es nur wenige Schulstandorte , welche drei- oder vierzügige Grundschulen fahren. Die meisten Schulen in den Grundzentren kommen nicht über Zweizügigkeit hinaus und wenn man dann noch mehr ins Land fährt, kommen die einzügigen Grundschulen von Einheits- und Verbandsgemeinden mit Mehrfachstandorten, ca. 200 Schulen.  Alles wurde hier schon erklärt: Für die Sanierung einer einzügigen Grundschule müssen während der Projektlaufzeit in der Regel zwei Grundschulen geschlossen werden.

Das schmerzt und schwächt Verbands- und Einheitsgemeinde in der Attraktivität, koppelt die Gemeindeglieder oder Ortsteile, welche Schulen oder Kitas verlieren, von einer reellen Zukunftsplanung ab, schadet also dem Gesamtgemeinwesen.

Notausgänge:

  • Abwarten, vielleicht ändert sich was? Kann ein halbes Jahr Luft verschaffen, ist aber keine wirkliche Lösung.
  • Verzicht auf StarkIII: Damit muss man sich nicht dem Planungsdiktat mit erzwungenen Schulschließungen unterwerfen. Es besteht die Möglichkeit, dank Änderung der Schuleinzugskreise, aber auch gezieltes Zuzugsmarketing der Ortsteile, den demografischen Prognosen ein Schnippchen zu schlagen. 
  • Konzeptionelles Denken auf Gemeindeebene: Was planen wir mit unseren Schulstandorten? Beispiel: Die Altlast Erfurt II mit STARKIII für 4,5 Mio sanieren, zwei weitere Schulen schließen und 15 Jahre später wieder vor einer halbleeren Immobilie stehen? Oder aber: Diesen ErfurtII für 150 000 € flach machen und einen bedarfsgerechten Schulneubau für 1,4 - 1,8 Mio hinstellen? Anderer Ansatz: Wie hoch ist der Sanierungsbedarf der drei vorhandenen Grundschulen? Alle drei grundhaft aber nicht high tech sanieren?
  • Kommen wir schon auf den Gedanken von Gemeinde- oder Sozialzentrum? Wenn der ErfurtII schon stehen bleiben soll: Kriegen wir da zusätzliche  kulturelle, soziale  oder wirtschaftliche Nutzungen rein? Veträgt sich das mit der Schule? Klar doch: Bei 4 bis 6 verschiedenen Ein- und Ausgängen! Oder ist Grundschule immer noch ein geschlossenes Lernen hinter Maschendraht? 

Kein Geld? Stimmt nicht! Was ist denn mit dem STARKIII-Eigenanteil?

  • Die STARKIII-Kiste im Werte von 4,5 Mio € kostet ja die Gemeinde 1,5 Mio €. Bar oder in Schulden. Wie wäre es, diese 1.5 Mio mal zu setzen und sehr seriös mit Handwerkern vor Ort mutmaßliche Sanierungskosten zu errechnen?  Da ist viel mehr möglich, als gemeinhin angenommen wird. 
  • Woher kriegt die Gemeinde die 1,5 Mio €, wenn sie eh schon leere Kassen hat? Es gibt verschiedenste  Fördertöpfe , welche nicht direkt vom Lande und seinen Förderschienen abhängig sind. Natürlich müssen auch dort Auflagen eingehalten werden, aber die schauen wesentlich anders aus. 
  • STARKV ist eine Variante, welche aber ebenfalls gut geplant sein will, denn auch da wollen Laufzeiten Förderkriterien eingehalten sein. Es gibt aber mehr Spielraum als bei STARKIII.
  • Zentral ist eigentlich folgender Punkt: Kann es sich eine Gemeinde leisten, für ein ambitiöses Förderprojekt mit offensichtlich überrissenen Anforderungen bezüglich zu erreichende Schülerzahlen, 50% bis 2/3 der ortsnahen Beschulungs- und Betreuungsangebot aufzugeben? Denn es ist klar: was mal geschlossen wurde, geht nicht einfach so wieder auf. Wieviel ist einer voraus denkenden Gemeinde die planerische und gestalterische Freiheit im Bereiche ortsnahe Bildung als Standortfaktor wert - daraus folgt die Abwägung des Wertes von STARKIII für die Weiterentwicklung der Einheits- oder Verwaltungsgemeinde . Nicht zu verwechseln mit dem Wert des Schulhauses für den von STARKIII profitierenden entsprechenden Ortsteil.

Dann ein interessantes Thema: Die Investitionsbank bläst den Gemeinden, welche auf STARKIII aufspringen, offensichtlich Geld in den Hintern. Nachzulesen im Arbeitspapier STARKIII, welches im Mai als Verordnung erscheinen soll. WAS ist denn eigentlich mit der Belehnung von kommunalen Projekten, welche NICHT mit STARKIII verknüpft sind.  Gibts nichts? Gar nichts? Und wie verhält sich das mit der Gleichbehandlung der Gemeinden? 
Gemeinde A verbuttert 4,5 Mio € mit einem Eigenanteil von 1,5 Mio, vorfinanziert über Investitionsbank. Wert für die Schüler? Weite Wege machen tolle CO2-Bilanz zunichte,  aber immer noch nicht genügend Lehrer. Gemeinde B möchte für 1,5 Mio ebenfalls energetisch sanieren, evt. mehrere Kleinstandorte,  geht nicht  auf STARKIII-Level und kriegt nix?

Oder: Wie läuft das mit der Kommunalaufsicht für Gemeinden in der Konsolidierung oder Haushaltssperre? Mehrschulden bewilligt, wenn STARKIII, ansonsten abgelehnt? Geht das? Das ist zu prüfen und zu hinterfragen. Damit landen wir wieder bei der Politik!

Es ist also durchaus nicht so, dass  Standortgemeinden keinerlei Handlungsspielraum haben. Ihn auszunützen ist ebenfalls mit einem beachtlichen Aufwand verbunden. Sicher so groß, wie die Antragsstellung für STARKIII. Als Belohnung winkt ein anderer Planungs- und Gestaltungsspielraum für die Kommune und wer weiß, bis in zehn Jahren hat dann vielleicht die Landespolitik ebenfalls begriffen, dass der ländliche Raum kleinräumiger gestaltet werden muss.

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