Direkt zum Hauptbereich

Über STARK V zu STARKIII - zum Nulltarif!

Bildunterschrift hinzufügen
Das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort weist seit 15 Monaten darauf hin, dass das Prestigeprojekt STARKIII des Finanzministeriums zu einer beachtlichen Verschuldung der Kommunen führen wird, da diese 1/3 der Gesamtkosten zu tragen haben. Darüber hinaus werden Gemeinden mit mehr als einem Schulstandort insbesondere im ländlichen Raum dazu gezwungen, ihr Schulnetz nicht nach den Vorgaben der  SEPL-VO2014 , sondern nach dem Demografie-Check von STARKIII zu straffen. Dies hat zur Folge, dass vor allem im ländlichen Raum kleine Schulen unnötigerweise geschlossen werden, um mit dem zweiten Objekt in den Genuss von Fördergeldern zu kommen. Das wiederum führt jedoch zu einer Schwächung der Infrastrukturen in den Ortsteilen, welche ihre Schulen verlieren.

Überschuldung der Kommunen blockiert STARKIII
Es brauchte einige Zeit, bis in den einzelnen Gemeinden erkannt wurde, dass dieses "geschenkte Geld" der EU seinen Preis hatte. Da viele Gemeinden bereits vom Lande in die Haushaltskonsolidierung gedrückt wurden (Geld gibt es nur noch, wenn die Ausgaben auf ein Mindestmass heruntergefahren werden, so genannten "freiwillige" Aufgaben NICHT mehr durch die Gemeinde finanziert werden) entstand plötzlich die Situation, dass selbst eine Neuverschuldung um den Eigenanteil der STARKIII- Bausumme nicht zu stemmen gewesen wäre.  Dargestellt ist diese Problematik an einem konkreten Beispiel der Stadt Hecklingen  Somit kann angenommen werden, dass viele gestellte STARKIII-Bedarfsmeldungen bei Umsetzung tatsächlich NICHT durch die Kommunen  zu finanzieren gewesen wären, ohne den Haushalt erneut in Schieflage zu bringen.

STARK V rettet STARKIII: Die 130 Mio-Gießkanne
Da kommt doch ein Bundes-Förderprogramm für finanzschwache Kommunen wie gerufen. Auflage: Diese Gelder dürfen bei einem  Eigenanteil von 10% nur in so genannte obligatorische Aufgaben investiert werden. Dazu gehören natürlich Gebäudesanierungen von öffentlichen Gebäuden, also auch Schulen. Dieses Programm ist dem Finanzministerium so viel wert, dass es den Kommunen sogar den Eigenanteil erlässt und diesen selbst bezahlt, 16 Mio.  Hier die Pressemitteilung und die Kommunen und Landkreise, welche von dieser Gelddusche profitieren,

Also STARKIII zum Nulltarif!
Die oben erwähnte Stadt Hecklingen reagiert bereits folgendermaßen: Dank dem 690 000 € -Geldsegen sei es nun möglich, ebenfalls STARKIII-Förderung zu beantragen, sofern die Schulen nach STARKIII-Kriterien bestandsfähig seien. Damit ist der nächste Schritt indirekt angekündigt und wer etwas recherchiert wird fündig!  Einem geschenkten Gaul, schaut man nicht ins Maul, auch wenn der Preis eine mittelfristige Strukturschwächung der Ortsteile der Stadt Hecklingen sein wird. 

Gewinner Finanzministerium: Mindestens 100 Mio für den Fiskus
Mit einem Eigeneinsatz von 16 Mio € als STARKV Anteil schafft es das Land Sachsen-Anhalt, dass das EU-geförderte energetische Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm im Wert von total etwa 600 Mio € zum Nulltarif wirksam wird. Die gebeutelte Bauwirtschaft und Finanzämter werden das danken, denn über 100 Mio fließen in Form von Steuern in die Landeskasse - sofern denn einheimische Firmen zum Zuge kommen... 
Kurzfristig und monitär betrachtet ein perpetuum mobile. Mittelfristig und langfristig entsteht eine Unterversorgung und Schwächung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes. Gemeint sind damit ganz klar die ehemals selbstständigen Gemeinden, welche seit 2010 zu Ortsteilen von Einheitsgemeinden wurden. 

Mit Schule hat das aber nichts zu tun!
Die finanztechnischen Tricks des Finanzministeriums mögen ja bewundernswert sein, vor allem aus der unmittelbaren Zwangslagen-Optik der Kommunen. Zukunftsfähig ist diese Strategie nicht, im Gegenteil - erneut wird über diesen Hebel gewaltsam in eine gewachsene Struktur im ländlichen Raum eingegriffen und so wird dieser  steuertechnisch immer schwächer. Das wird sich in den kommenden 15 Jahren perspektivisch auf ein mehrfaches Minus des kurzfristig erzielten "Steuererfolges" belaufen.

Das jetzt verabreichte Zückerchen für Kommunen ist EIN Weg, Infrastrukturen im ländlichen Raum aufzulösen. Kommunen sind angesichts dieser direktiven Auflagen durch das Land im Grunde genommen zwangsverwaltet und haben keinerlei eigenen Ermessungsspielraum.

Dieselbe Masche bei "Kleinere Städte und Gemeinden"

Ein zweites identisches Muster ist hier sehr schön beschrieben, das läuft über die Städtebauförderung und wieder ist es unsere Landesregierung, welche die Rahmenbedingungen diktiert! Zitat aus der MZ:
"Als das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ aufgelegt wurde, war man davon ausgegangen, dass dieses für alle Orte gilt, erinnerte Sabine Haberkorn von der Bauverwaltung. Doch seitens des Landes sei nach zwei Jahren eine Richtlinie erlassen worden, dass die Kommunen sich festlegen und ein Fördergebiet benennen müssten. „Wir haben versucht, das Land zu einer Sichtweisen-Änderung zu bewegen. Wir haben gesagt, wir machen uns unglaubwürdig, weil wir das Programm anders kommuniziert haben. Das ist alles angesprochen worden. Es hat alles nichts genützt.“

Der gesamte Beitrag ist sehr aufschlussreich und zeigt auf, in welche Richtung und mit welchen Verlusten diese Landesregierung im ländlichen Raume Abwicklungsszenarien durchsetzt! 

Was wir schon seit 2 Jahren sagen: Schulen sind der Schlüssel zu diesem verfolgten Gesamt-Konzept. Keine Grundschule = kein oder nur geringer Familienzuzug = beschleunigte Überalterung = perspektivische Aufgabe des Ortsteils und Entlassung in die Eigenverantwortung.

Über all das wird geflissentlich geschwiegen und es ist ein Glück, wenn ab und an etwas durch die Presse bekannt wird. 

Im nächsten Beitrag; Das große Schweigen (2) STARKIII


Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sprechen wir mal "von Schule" - Klassenzimmer: Wartsaal oder "die zweite Lehrkraft" ?

Wir befassen uns heute mit  den Räumen in welchen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 16  mehr als die Hälfte ihres Lebens verbringen. Es sind zwei Punkte, welche im Vordergrund stehen: Nutzung des Raumes  und Möblierung. Der Titel deutet es schon an, hier geht es um die Nutzung. Das Bild links zeigt ein Klassenzimmer um 1900 herum.   Der dazugehörige Beitrag ist sehr lesenswert. Schule um 1900 eben. "Und auch aus diesen Jungs und Mädchen ist was geworden", höre ich bereits. Ja, das ist so. Das Bild rechts oben und die Bilder dieses Abschnittes zeigen Klassenzimmer von heute. In den meisten Grundschulen sehen wir nach wie vor die klassische Bestuhlung und sie besagt etwas: Gängigste Unterrichtsmethodik ist Frontalunterricht. Dies wiederum bedeutet für die Schüler: Viel sitzen, viel zuhören, wenig Eigenaktivität und Bewegung. Ja, es gibt auch andere Klassenraumbestuhlungen, sie sind lobend zu erwähnen, denn sie machen auf den ersten Blick klar, dass Unterric

Schülerbeförderung: 75 Minuten für 7-Jährige ! Wo bleibt eigentlich das Jugendamt?

Das Thema Schulschließungen produziert auf einer anderen Ebene Probleme, welche das Kultusministerium kaum und das Finanzministerium offenbar schon gar nicht interessieren. Es geht dabei einerseits um entstehende Kosten für den Schülertransport und zugleich um die Frage: Wo liegt die Grenze der Zumutbarkeit von Schülertransporten für Grundschüler? Dazu hat man in den letzten Tagen mehr erfahren: Kosten der Schülertransporte: Dazu Infos aus dem Kreise Jessen. Die Transportkosten stiegen von 4,26 Mio € im Jahre 2008 auf 5,45 Mio im Jahre 2011. Die durchschnittliche Kilometerleistung für einen Weg/Schüler betrug 15,61 Kilometer (2011) und wird mit den begonnenen Schulschließungen massiv zunehmen. ( Quelle MZ ) Diese Millionen scheinen irgendwo vom Himmel zu regnen und das Haushaltsbudget des Landes Sachsen-Anhalts nicht zu belasten. Hier spricht man nämlich nur vom enormen Sparpotential, ohne genauere Zahlen zu nennen. 75 Minuten von Tür zu Tür Zumindest der Landkreis Mansfeld S

Die Rechte unserer Kinder (1)

http://www.jugenddelegierte.de Nachdem wir inzwischen bis zum Gehtnichtmehr dargestellt haben, dass die Schwerpunkte der gegenwärtigen Planungen des Finanz- und Kultusministeriums ausschließlich finanzielle und personelle Gründe haben, möchten wir in diesem und den folgenden drei Beiträgen die Kinder in den Fokus stellen  Sie sind es, welche am Unmittelbarsten betroffen sind und - das behaupten wir jetzt - entsprechend Schaden nehmen oder benachteiligt werden Die Uno-Kinderrechts-Konvention von 1989  legt die Kinderrechte in 10 Punkten fest:  Drei davon möchten wir in diesem Zusammenhang herausgreifen: das Recht auf Gesundheit das Recht auf Bildung das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung 1. Recht auf Gesundheit Dazu eine Wegleitung zum Schlafbedarf von 6-11-Jährigen Für 5-6-Jährige beträgt dieser 11,5 Stunden, 7-11-Jährige liegt der Wer bei 11 Stunden. Daraus ergibt sich ein handfestes Problem für Eltern, deren Kinder bereits um 05:30 aus den Federn müssen, u