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Die CDU und ihr Verständnis von Schulverbund (1)

Die CDU versucht wieder einmal, sich als schulpolitische Reform-Partei darzustellen. In einem bemerkenswerten Interview mit der Volksstimme erklärt Andreas Riethmüller, „der Kopf hinter dem CDU-Konzept des Schulverbandes“ das Grundschulkonzept, wie es die CDU zum Wahlkampf 2016 aufgleisen möchte. Damit ist bereits etwas Wichtiges gesagt: Ob und wie so was kommen würde/könnte soll sich erst nach 2016 entscheiden.  "Den Teufelskreis durchbrechen", Interview in der Volksstimme, vom 6.11.2014

Das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort hat im Frühjahr 2014 Herrn Riethmüller anlässlich einer CDU-Anhörung als sehr aufmerksamen Zuhörer und kompetenten Fragesteller erlebt. Um so erstaunter sind wir jetzt angesichts des „Produktes“, welches hier aus dem Hut gezaubert wird. Deshalb stellen WIR nun Fragen:

Dann gelten ja weiterhin starre Mindestzahlen.
Nur anfangs. Wenn später ein Standort unter die 60 rutscht und die Schule sich zu dem Standort bekennt, kann der Schulleiter ihn erhalten.
  • Erhalt eines Schulortes also durch den Schulleiter? Was ist mit der Kommune? Erhalt oder Auflösung des Schulstandortes liegt doch bisher in der Kompetenz der Kommune.
  • Derzeit gilt 60 als unterste Grenze. Sprechen wir jetzt von 58/59 Kindern, bei welchen „der Schulleiter entscheidet“ Wie weit "nach unten" denkt die CDU? Keine konkreten Zahlen?
  • Prognostisch brauchen wir ja mit heutigen 65-er Schulen Elastizität bis 40, wenn der Standort auf die kommenden 10 Jahre bestandsfähig sein soll. Also kriegen wir Klassengrößen von 10 bis 15 Kindern? Wurden nicht genau deswegen in den letzten 2 Jahren über 40 Schulen mit Schülerzahlen zwischen 40 und 60 geschlossen? Mit den Stimmen der CDU? 
  • Weshalb traut sich die CDU nicht an die heilige Kuh jahrgangsdurchmischter Beschulung?
  • Was ist mit der Bildung von Anfangsklassen? Da werden ja 15 Kinder verlangt.
  • Viele Fragen also, welche sich bereits heute OHNE Schulverbund stellen, und auch in diesem Konzept NICHT beantwortet werden.
Wenn Sie zwei Standorte mit 60 und 60 Schülern erlauben, warum dann nicht auch 80 und 40?
Wir wollen den Landkreisen gegenüber fair sein. Die mussten ihre Schulplanung beschließen, und die Vorgabe des Landes war eine Mindestgröße von 60 Schülern. Das wollen wir jetzt nicht über den Haufen werfen.


  • Das ist schon längst über den Haufen geworfen und zwar mehrfach! Die Landkreise mussten eine Schulplanung beschließen, welche 60 Kinder ab 2014 und 80 Kinder ab 2017/18 als Planungsvorgabe beinhaltete. DIESE Schulentwicklungsplanung wurde von den Landkreisen UND dem Kultusministerium genehmigt. Das bedeutet: Der gegenwärtige Schulentwicklungsplan ist mit der Rücknahme der Erhöhung auf 80 Kinder bereits Makulatur und wer das bestreitet, hat nicht erkannt, was da bereits an weiter gehender Grundschulnetzplanung entstanden ist. Die Kommunen und Landkreise fühlen sich total veräppelt....
  • Was ist mit dem Förderprogramm STARKIII? Hier arbeiteten doch Kommunen bislang mit den Eckwerten 2017/18 (=80 Schüler). Darauf ausgerichtet wurden Bedarfsmeldungen eingereicht. Die Rücknahme der zweiten Erhöhung entzieht also STARKIII-Kommunen die bisherigen Planungsgrundlagen. KEIN WORT ZU STARKIII von Seiten der CDU, obwohl  dieses Programm die potentiellen Schulverbundsstandorte bereits ab Frühjahr 2015 aufsaugt und schließt?
Die hässliche Botschaft der CDU an die Landbevölkerung

Die CDU verweigert zu diesen schon oft gestellten Fragen jegliche Antwort. Schlimm ist die Tatsache, dass mit der angekündigten Zeitschiene "nach 2016" eine ganz üble Botschaft transportiert wird:
  • Es geht weiter mit den Schließungen und Ausnahmeregelungen. 
  • Es geht weiter mit den Dauerprovisorium. 
  • Wir machen weiter mit der Destabilisierung des ländlichen Raumes, auch wenn wir das Gegenteil behaupten.....
  • Zuerst müsst ihr uns die Stimme geben und dann werden wir was ändern, obwohl wir das jetzt schon könnten. Aber nein: Zuerst wollen wir eure Stimme...
Das ist in etwa so, wie wenn die zur Löschung eines Zimmerbrandes gerufene Feuerwehr zuerst von den Betroffenen 1000 € möchte, bevor sie mit dem Löschen des Brandes beginnt. 

Fachliche Fragen zum "CDU-Konzept" im zweiten Teil.

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