Direkt zum Hauptbereich

Grundschulplanung: Dieses Konzept lässt sich kostenneutral und zeitnah umsetzen.

GS Langenweddingen,
Bildquelle stayfriends
Das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort möchte nach der Beschreibung des schulplanerischen Totalschadens zu positivem Mitdenken anregen. Wir haben im Januar 2014 in einer öffentlichen Anhörung vor dem erweiterten Petitionsausschuss ein umfangreiches Dossier übergeben, in welchem wir ein Landschulmodell fordern, welches seit Jahrzehnten europaweit und inzwischen auch in immer mehr Bundesländern zur Anwendung kommt.
Neben schulorganisatorischen Fragen haben wir mit Zahlen und Fallbeispielen belegt, dass diese Schulorganisation KEIN zusätzliches Personal erfordert, KEINE Schulen geschlossen werden müssen, in der Schulqualität gleichwertig ist und bezüglich Schülerbeförderung Millionen eingespart werden können. Bis heute ist dieses Papier nicht widerlegt worden.

Es folgen nun drei Beiträge, in welchen Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort das langfristig bestandsfähige Organisationsmodell für Grundschulen im ländlichen Raume:

a) einer breiteren Öffentlichkeit vorstellt
b) fachlich begründet
c) perspektivisch erweitert.

Das Landschulmodell – Keine Neuerfindung sondern zertifizierter Standard


1.Entscheid über Erhalt oder Schließung von Grundschulen auf Kommunalebene

Im Rahmen eines, vom Gesetzgeber definierten,  Lehrer-Schüler Zuteilungsschlüssels entscheiden Kommunen gemeinsam mit Rektoraten über den Erhalt von Grundschulstandorten, der Bildung von kommunalen oder gegebenenfalls kommunal-übergreifenden Schulverbünden.

2. Kleine Dörfer brauchen Kleine Schulen = Abkehr vom Jahrgangsklassensystem

Kleine Schulen sind in der Definition kleiner als die klassische Jahrgangsklassenschule, also kleiner als 60. Andere Definitionen sind politisch motivierte Umdeutungsversuche.
Schüler-Lehrerzuteilung erfolgt nach einem schülerbezogenen Schlüssel. z.B. 15 Schüler = 1 Vollzeitstelle. Diese Form der Lehrerzuteilung macht jedoch nur dann Sinn, wenn jahrgangsübergreifende Klassenbildung möglich ist. Damit können die Unterschiede in den einzelnen Schülerjahrgängen in kleinen Schulen abgefedert werden. (Gegenwärtiger Erlass zur Bildung von Anfangsklassen verhindert dies, zementiert Jahrgangsklassensystem und stürzt Landschulen in ein Dauerprovisorium)
Mindestschülerzahl einer Schule ist definiert über den Lehrer-Schüler-Zuteilungsschlüssel. Das heisst nicht, dass nun Schulen mit 15 Schülern eröffnet werden, sondern, dass eine Schule mit heute 40 oder 60 Kindern nicht dauernd existenzgefährdet ist. Neu kann sie demographische Verwerfungen elastisch auffangen kann, ohne Mehrkosten wie beim Jahrgangsklassensystem zu produzieren.

Daraus ergibt sich für Grundschulen eine Organisationsstruktur, welche auf 10, 20 oder 50 Jahre hinaus NICHT mehr verändert werden muss. Für Kommunen, Familien UND Lehrkräfte entsteht Planungssicherheit.

3. Schulverbund
Er besteht aus einem zentralen Schulstandort und 2 – 5 Kleinen Schulen. Auf Grund der Gesamt-Schülerzahlen des Schulverbundes erfolgt durch das Landesschulamt die Stellenzuweisung in Form von Vollzeitstellen. Die  Personal- Einsatzplanung erfolgt durch das Rektorat der Schule in Zusammenarbeit mit der Kommune, ebenso Personaleinstellungen. 

Klassenlehrkräfte reisen nicht, wie fälschlicherweise immer wieder behauptet wird. Der Radius der Fachlehrkräfte ist in einem überschaubaren Rahmen abgesteckt. Kein Unterschied zur heutigen Situation. Verbandsgemeinden: Jede Verbandsgemeinde bildet eine Schuleinheit, welche sich über die Verwaltungsstruktur des Rektorats definiert. – Rektoren

Mit dieser Organsisationsstruktur kann eine ortsnahe Grundschulversorgung ohne personellen Mehraufwand sicher gestellt werden. Der Vorteil: Die permanente Unsicherheit von 5-Jahres-Schulentwicklungsplänen und Ausnahmeregelungen entfällt. Damit lässt sich auch im ländlichen Raum für Familien Zukunft planen und die Kommunen werden als Wohnorte für Neuzuzüger attraktiver.
Die immer wieder vorgetragenen Bedenken bezüglich Stellvertreter-Regelung werden im nächsten Beitrag widerlegt.

Das Modell am Beispiel einer Region, man beachte das Datum und: Es liegt seither in Magdeburg in den Ausschüssen....

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sprechen wir mal "von Schule" - Klassenzimmer: Wartsaal oder "die zweite Lehrkraft" ?

Wir befassen uns heute mit  den Räumen in welchen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 16  mehr als die Hälfte ihres Lebens verbringen. Es sind zwei Punkte, welche im Vordergrund stehen: Nutzung des Raumes  und Möblierung. Der Titel deutet es schon an, hier geht es um die Nutzung. Das Bild links zeigt ein Klassenzimmer um 1900 herum.   Der dazugehörige Beitrag ist sehr lesenswert. Schule um 1900 eben. "Und auch aus diesen Jungs und Mädchen ist was geworden", höre ich bereits. Ja, das ist so. Das Bild rechts oben und die Bilder dieses Abschnittes zeigen Klassenzimmer von heute. In den meisten Grundschulen sehen wir nach wie vor die klassische Bestuhlung und sie besagt etwas: Gängigste Unterrichtsmethodik ist Frontalunterricht. Dies wiederum bedeutet für die Schüler: Viel sitzen, viel zuhören, wenig Eigenaktivität und Bewegung. Ja, es gibt auch andere Klassenraumbestuhlungen, sie sind lobend zu erwähnen, denn sie machen auf den ersten Blick klar, dass Unterric

Schülerbeförderung: 75 Minuten für 7-Jährige ! Wo bleibt eigentlich das Jugendamt?

Das Thema Schulschließungen produziert auf einer anderen Ebene Probleme, welche das Kultusministerium kaum und das Finanzministerium offenbar schon gar nicht interessieren. Es geht dabei einerseits um entstehende Kosten für den Schülertransport und zugleich um die Frage: Wo liegt die Grenze der Zumutbarkeit von Schülertransporten für Grundschüler? Dazu hat man in den letzten Tagen mehr erfahren: Kosten der Schülertransporte: Dazu Infos aus dem Kreise Jessen. Die Transportkosten stiegen von 4,26 Mio € im Jahre 2008 auf 5,45 Mio im Jahre 2011. Die durchschnittliche Kilometerleistung für einen Weg/Schüler betrug 15,61 Kilometer (2011) und wird mit den begonnenen Schulschließungen massiv zunehmen. ( Quelle MZ ) Diese Millionen scheinen irgendwo vom Himmel zu regnen und das Haushaltsbudget des Landes Sachsen-Anhalts nicht zu belasten. Hier spricht man nämlich nur vom enormen Sparpotential, ohne genauere Zahlen zu nennen. 75 Minuten von Tür zu Tür Zumindest der Landkreis Mansfeld S

Die Rechte unserer Kinder (1)

http://www.jugenddelegierte.de Nachdem wir inzwischen bis zum Gehtnichtmehr dargestellt haben, dass die Schwerpunkte der gegenwärtigen Planungen des Finanz- und Kultusministeriums ausschließlich finanzielle und personelle Gründe haben, möchten wir in diesem und den folgenden drei Beiträgen die Kinder in den Fokus stellen  Sie sind es, welche am Unmittelbarsten betroffen sind und - das behaupten wir jetzt - entsprechend Schaden nehmen oder benachteiligt werden Die Uno-Kinderrechts-Konvention von 1989  legt die Kinderrechte in 10 Punkten fest:  Drei davon möchten wir in diesem Zusammenhang herausgreifen: das Recht auf Gesundheit das Recht auf Bildung das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung 1. Recht auf Gesundheit Dazu eine Wegleitung zum Schlafbedarf von 6-11-Jährigen Für 5-6-Jährige beträgt dieser 11,5 Stunden, 7-11-Jährige liegt der Wer bei 11 Stunden. Daraus ergibt sich ein handfestes Problem für Eltern, deren Kinder bereits um 05:30 aus den Federn müssen, u