Kreistag
2.04.2014
Sehr
geehrte Damen und Herren!
Wir
erlauben uns, Ihnen vor Beschlussfassung von
Schülerbeförderungssatzung und Schulentwicklungsplan Grundschulen
folgende Anregungen zu übermitteln:
- Schülerbeförderungssatzung
Wenn
Sie wirklich eine griffige Schülerbeförderungssatzung wollen, dann
verwenden Sie keine „weichen“ Rahmenbeschreibungen, die
unbestimmten Rechtsbegriffen gleichen, sondern griffige Definitionen
zum
Wohle unserer Kinder:
Die
Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis und Stendal haben die
reine
Busfahrzeit
bereits heute
auf 30 Min.
für
Grundschüler limitiert! Das
wünschen wir uns für MSH ebenfalls.
Außerdem
sollte in der Satzung folgende Regelung umschrieben sein:
Schülertransporte
finden frühestens 45 Minuten vor Schulbeginn statt. ..... Spätestens
45 Minuten nach Schulschluss sind die Kinder an ihrer Ausstiegsstelle
angelangt.
Damit
setzen Sie ein wirkungsvolles Zeichen gegen weitere
Schulschließungen!
DIES festzulegen,
liegt ihn
Ihrer Kompetenz!
Machen Sie davon Gebrauch. Wir wünschen zu diesem Thema namentliche
Abstimmung.
Massgebendes
Urteil zur Schülerbeförderung. ·
VG
Braunschweig Urteil
vom 8. September 2004 · Az. 6 A 63/03
http://openjur.de/u/316997.html
- Schulentwicklungsplan
a)
Sie
haben als Erstes über
den Schulentwicklungsplan abzustimmen, der in der letzten
Kreistagssitzung abgelehnt wurde. Laut Argumentation der Verwaltung
ist eine Genehmigung Voraussetzung für:
b)
Im
Anschluss daran obliegt
es den Gemeinden, Ausnahmeregelungen wie Schulverbund und
Außenstellen zu beantragen bzw. Schulbezirke nue zu ordnen. Nach
Prüfung aller uns vorliegender Dokumente und Schriftwechsel sagen
wir heute: Weder
für Schulverbund noch für dauerhafte Außenstellen gibt es vom
Kultusministerium Bewilligungen. Diese Aussage machen wir auch NACH
Prüfung des Briefes von KM Dorgerloh nach MSH.
Sie
merken also, dass, egal, was Sie heute beschließen werden, das
Kultusministerium in Magdeburg auf Basis
des verabschiedeten Schulentwicklungsplanes
Schließungsbescheide erlassen wird. Nicht diese Sitzung, sondern die
Aufgleisung
der SEPL ist eine riesige Farce.
Nutzen
Sie die Chance und setzen Sie ein deutliches Zeichen, indem Sie die
Schülerbeförderungs-Satzung griffig und mit klaren Zeitlimits
gestalten. DAMIT
retten Sie Schulen!
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