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Kreistag 02.04.2014 Mansfeld-Südharz: Stellungnahme Aktionsbündnis

Kreistag 2.04.2014

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir erlauben uns, Ihnen vor Beschlussfassung von Schülerbeförderungssatzung und Schulentwicklungsplan Grundschulen folgende Anregungen zu übermitteln:
  1. Schülerbeförderungssatzung
Wenn Sie wirklich eine griffige Schülerbeförderungssatzung wollen, dann verwenden Sie keine „weichen“ Rahmenbeschreibungen, die unbestimmten Rechtsbegriffen gleichen, sondern griffige Definitionen zum Wohle unserer Kinder:
Die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis und Stendal haben die reine Busfahrzeit bereits heute auf 30 Min. für Grundschüler limitiert! Das wünschen wir uns für MSH ebenfalls.
Außerdem sollte in der Satzung folgende Regelung umschrieben sein: Schülertransporte finden frühestens 45 Minuten vor Schulbeginn statt. ..... Spätestens 45 Minuten nach Schulschluss sind die Kinder an ihrer Ausstiegsstelle angelangt.
Damit setzen Sie ein wirkungsvolles Zeichen gegen weitere Schulschließungen! DIES festzulegen, liegt ihn Ihrer Kompetenz! Machen Sie davon Gebrauch. Wir wünschen zu diesem Thema namentliche Abstimmung.

Massgebendes Urteil zur Schülerbeförderung.  · VG Braunschweig Urteil vom 8. September 2004 · Az. 6 A 63/03
http://openjur.de/u/316997.html

  1. Schulentwicklungsplan
a) Sie haben als Erstes über den Schulentwicklungsplan abzustimmen, der in der letzten Kreistagssitzung abgelehnt wurde. Laut Argumentation der Verwaltung ist eine Genehmigung Voraussetzung für:
b) Im Anschluss daran obliegt es den Gemeinden, Ausnahmeregelungen wie Schulverbund und Außenstellen zu beantragen bzw. Schulbezirke nue zu ordnen. Nach Prüfung aller uns vorliegender Dokumente und Schriftwechsel sagen wir heute: Weder für Schulverbund noch für dauerhafte Außenstellen gibt es vom Kultusministerium Bewilligungen. Diese Aussage machen wir auch NACH Prüfung des Briefes von KM Dorgerloh nach MSH.
Sie merken also, dass, egal, was Sie heute beschließen werden, das Kultusministerium in Magdeburg auf Basis des verabschiedeten Schulentwicklungsplanes Schließungsbescheide erlassen wird. Nicht diese Sitzung, sondern die Aufgleisung der SEPL ist eine riesige Farce.

Nutzen Sie die Chance und setzen Sie ein deutliches Zeichen, indem Sie die Schülerbeförderungs-Satzung griffig und mit klaren Zeitlimits gestalten. DAMIT retten Sie Schulen!



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