Aktionsbündnis
Grundschulen vor Ort hat die verschiedenen
Schülerbeförderungs-Satzungen der Landkreise zusammengestellt und mit allen
zeitlichen Gummipuffern wie zulässige Wartezeiten vor und nach der
Schule, Umsteigezeiten usw. ergänzt. Resultat ist, dass demzufolge
für Grundschüler bis zu 210 Minuten/Tag als rechtmäßige Schulweg- und Wartezeit festgelegt werden. Wir finden, das kann nicht sein!
Schülerbeförderungs-Satzung
in der Kompetenz des Landkreises
Wenn
von Seiten des Kultusministeriums, auch verschiedener Abgeordneter, laufend behauptet wird, die zulässige Gesamtwegzeit für Kinder
betrage in Sachsen-Anhalt 90 Minuten/Tag, dann wäre es eigentlich Sache der Landkreise, dies auf eine Art und Weise festzunageln, dass keine Zweifel mehr
offen bleiben. Vor allem deshalb, weil immer wieder
impliziert wird, "inklusive Wartezeiten, Umsteigezeiten, Fußweg nach Hause"
etc.
Wie
wäre es denn mit festgelegten Abfahrtszeiten?
Man
könnte beispielsweise bestimmen: Vor 06:45 finden keine
Schülertransporte für Grundschüler statt! (Schulbeginn
07:30) Oder allgemein: Busfahrten für
Grundschüler finden frühestens 45 Minuten vor dem regulären
Schulbeginn statt.
Wie
wäre es mit klaren Vorgaben für die Rückkehr?
Dasselbe
gilt für die Rückfahrt. "Grundschüler erreichen ihre
Ausstiegsstelle im Ort spätestens 45 Minuten NACH dem
regulären Schulschluss."
Noch
immer steckt Luft in der Satzung. Wir wissen das, aber zumindest
kann man damit mal die wirklich extremen Auswüchse bekämpfen, von denen
immer mehr Kinder zwischen 6 und 11 Jahren mit den jetzigen Verordnungen betroffen sind.
Und: Machen wir uns nichts vor: Es ist immer noch grenzwertig, dass Kinder 90 Minuten/Tag ausschließlich damit verbringen, sich zur Schule und von dort wieder nach Hause zu begeben.
Gleich
noch das Thema Schulanfangszeiten!!!!
Es
gibt Landkreise, in denen der reguläre Unterricht für Grundstufen
um 07:10 beginnt. Grund? Wie es scheint, Abstimmung auf weitere
Schulen im sekundären Bereich (Sekundarschulen Gymnasien), Schülerbeförderung kostet ja bekanntlich...
Unterrichtsbeginn
07:10 für 6-Jährige!!! Das kann doch wohl nicht wahr sein! Denn:
Das bedeutet weiterhin, dass also Schülertransporte, auch bei Umsetzung unseres Vorschlages, bereits ab 06:25 stattfinden könnten,
6-Jährige VOR 6 Uhr morgens aus den Federn geholt werden. DAS soll
kindgerecht sein? DAS soll qualitativ gute Schule sein? Einmal angekommen, singt man dann als Morgenlied: Guter Mond, du gehst so
stille!!!
DARÜBER
sollten wir alle mal ganz gründlich nachdenken: Wie viel
Wertschätzung bringen wir eigentlich unseren Kindern entgegen? Was
sind uns Gesundheit und Wohlergehen unserer Kinder wert?
Planer, öffentlicher Verkehr, zuständige Ministerien, haben sich am Wohl und den
Bedürfnissen der Kinder zu orientieren und nicht umgekehrt.
Machen
Sie Nägel mit Köpfen!!!
Wir
fordern die Kreistage auf: Gehen Sie bitte unverzüglich an die Neuordnung
dieser Verordnungen. Zum Wohle unserer Kinder! In der jetzigen Form
ist das ein Skandal!
..und
gewiegte Köpfe entdecken, dass damit gleichzeitig noch ganz andere Ziele erreicht werden können....
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