Wer die Diskussionen Schulentwicklungsplanung in den letzten Monaten etwas verfolgt hat, konnte feststellen, dass praktisch bei allen Gemeinden dasselbe Muster ablief:
- "aber doch nicht unsere Schule! Wir kämpfen auf kommunaler Ebene!" Nachdem dann klar war, dass kommunal Mehrheiten gegen den gefährdeten Schulstandort aufgebaut waren, Flucht in Sonderlösungen, Ausnahmebewilligungen, Außenstellen usw. usw. Falls es eine Gemeinde gibt, welche mit ihrem Anliegen für eine Ausnahmebewilligung dauerhaft durchgedrungen ist, bitten wir dringendst darum, sich bei uns zu melden ......
- Folge war, dass als Erstes in den Kommunen die Einsicht einkehrte: Wir müssen gemeinsam gegen diese Verordnung angehen. So lange sie besteht, werden wir nur gegeneinander ausgespielt. Letztlich wird jedoch die Verordnung umgesetzt. Deswegen gemeinsam!!!
Risiko Regionen ! Reibt euch nicht gegenseitig auf!!!
Dasselbe Spiel geht nun auf einer anderen Ebene weiter. Erinnern wir uns an die Resolutionen aus Wittenberg, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz. Hier fordert man die Rücknahme der Mindestschülerzahlen von 80 auf 60. Obwohl diese Beschlüsse bereits seit Monaten in Magdeburg liegen, gibt es darauf keine Antwort.
Wo sich früher die Ortsteile gestritten haben, tricksen sich nun die Landkreise gegenseitig aus. Was für den Burgenlandkreis mit 60 funktionieren könnte, bedeutet für Stendal oder den Landkreis Harz im ländlichen Bereich das Todesurteil. Sie laufen nämlich mit kleineren Schulen, begründet in der dünneren Besiedlung.
Dasselbe gilt für die Definition dünn besiedelt oder normal besiedelt. Ja!!! Natürlich kann man sich in Wanzleben fragen, weshalb die Region als normal besiedelt gilt, während Oschersleben unter dünn besiedelt läuft.
Viel problematischer ist jedoch die Tatsache, dass beispielsweise der Landkreis Harz als normal besiedelt gilt. Dies dank einiger Städte, während die Region extrem dünn besiedelt ist. Auch hier gilt die Mindestschülerzahl 80.
Fazit : Ausnahmeregelung über Ausnahmeregelung. Genau das will aber das Kultusministerium nicht! Aber man kann ja Ausnahmeregelungen andeuten, um die Kritik zu ersticken!
Resolutionsverfasser in den Landkreisen haben zu kurz gedacht!!!!
Diese Resolutionen sind Flickwerk! Gehen wir mal vom Undenkbaren aus: Das Kultusministerium gibt nach. Nur noch 60, nicht mehr 80. Das bedeutet doch, dass die Schulplanung neu aufgegleist werden muss, nicht wahr? Wer wird das machen? Demokratisch gedacht, würde man von vorn beginnen, aber wieder mit dem untauglichen Gefährt, Jahrgangsklassen-Richtwerte-Keine Außenstellen usw. Wir prügeln hier den Esel und meinen eigentlich den Besitzer... Und alle in Magdeburg kugeln sich vor Lachen, denn:
Wie bitte gedenken die Verfasser der verschiedenen Resolutionen, künftig ihre Schulen zu sanieren? Um derzeit in den Genuss von Fördergeldern zu kommen, müssen sie Bestandsfähigkeit bis 2030 ausweisen und diese ist mit Schülerzahlen definiert: Mindestens 100 Schüler bis 2019!!! Der Staatssekretärt muss es ja wohl wissen!
Man hat also übersehen, dass die wirklich relevanten Planungswerte nicht in SEPL-VO2014, sondern in STARKIII festgezurrt sind. Daran richtet sich doch die gesamte Grundschulplanung aus und soll auf 15 Jahre festgeschrieben werden!!
DAS ist der Grund, weshalb wir das Schließungsmoratorium fordern! Wir verhandeln nicht über SEPL-VO2014, diese Verordnung ist undiskutabel. Sie muss weg! Mit einem Moratorium kann STARKIII nicht wirksam werden, auch hier also Denkpause und zwingend notwendige Korrekturen. Dies wiederum führt dazu, dass kleine Schulen plötzlich förderfähig werden, denn der imaginäre Wert 100 ist ein Produkt des Kultus- und Finanzministeriums und nicht der EU!!! Man könnte durchaus Schulen, welche im Jahre 2030 voraussichtlich lediglich 50 Schüler haben, als förderfähig bezeichnen!!!! Das wäre dann Stützung des ländlichen Raumes und nicht Abwicklung der Landregionen!
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