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Resolution des Burgenlandkreises zur Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 im Wortlaut

Hier die Resolution des Kreistages Burgenlandkreis, wie sie zur Abstimmung gelangte. Gemeinsam vorgeschlagen von CDU, Die Linke, SPD, Grüne, FDP und einstimmig, mit der Stimme des zuständigen Landrates genehmigt. Die Argumente lassen sich mit einer Ausnahme (Dreiländereck) genau so auch für die andern Landkreise anführen. Allerdings müssen auch die Minimalzahlen von 60 Schülern abgelehnt werden, ansonsten greift das die Regierung auf, verlangt 15 Kinder pro Einschulungsklasse und dann sind wir wieder gleich weit. Dorfschulen sind im jahrgangsdurchmischten Unterricht ab 25 Kindern führbar..und somit bestandessicher. Dabei spielt es eine untergeordnete Rolle, ob in einem Jahr 5 und im nächsten Jahr 12 oder noch mehr Kinder eingeschult werden.


Der Kreistag beschließt die in der Anlage beigefügten Resolutionen zur Verordnung zur
Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPL- VO 2014)
 an die Landesregierung ( Kultusminister)
 an die im Landtag von Sachsen-Anhalt vertretenen Fraktionen sowie die
Landtagsabgeordneten der Region Burgenlandkreis.

Resolution 

Sehr geehrter Herr Minister,

im Mai 2013 wurde die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 durch Ihr
Ministerium erlassen und
im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt am
29.05.2013 veröffentlicht. Die Änderung der Verordnung sorgte schon im Vorfeld für
erhebliche Unruhe besonders bei den Schulträgern der Grundschulen.
Wir als Mitglieder des Kreistages des Burgenlandkreises müssen heute nach vielen
Gesprächen mit verantwortlichen Schulträgern und in unserer Eigenschaft als Schulträger
feststellen, dass die Umsetzung der Schulentwicklungsplanung unter den Prämissen dieser
Verordnung zu einer Gefährdung kommunaler Strukturen und zum Erliegen des kulturellen
Lebens in den von Schließung einer Grundschule betroffenen Ortschaften führt.
Wir bringen Ihnen unseren Unmut über die Eckdaten dieser Verordnung zum Ausdruck und
fordern Sie auf, die Verordnung zu überarbeiten.

Auf Grund des aktuellen Sachstandes im Prozess der Erarbeitung der
Schulentwicklungsplanung kann jetzt festgestellt werden, dass durch die in der Verordnung
neu festgesetzten Mindestschülerzahlen von 80 im Grundschulbereich ca. ein Drittel der
ländlichen Grundschulen im Burgenlandkreis im Bestand gefährdet sind. Dies trifft
insbesondere ab dem Schuljahr 2017/ 2018 zu. Entsprechend der gegenwärtigen
Entwicklung der Demographie steht fest, dass die Schülerzahlen im Allgemeinen im
Burgenlandkreis rückläufig sind. Dies hat bereits jetzt zur Folge, dass bei der bisher
festgelegten Mindestschülerzahl von 60 die Kommunen zum Teil gezwungen sind, ihre
Grundschulen zu schließen. Eine Erhöhung der Mindestschülerzahl im Grundschulbereich
auf 80 hätte demnach noch stärkere Auswirkungen auf das dörfliche Leben in den
betroffenen Ortschaften. Durch die Schließung fast sämtlicher Grundschulen im ländlichen
Bereich werden die Schulwege extrem ausgedehnt.
Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass Schüler, die an der Förderschule für Lernbehinderte
gefördert werden, sehr große Probleme beim Lernen haben und oft auch einen Förderbedarf
im sozial-emotionalen Bereich aufweisen. Von diesen Schulen werden im Burgenlandkreis
bei der Festschreibung der Mindestschülerzahlen auf 90 mindestens 1 bis 2 von der
zwangsweisen Schließung betroffen sein. Hier würden die Beförderungszeiten unzumutbar
ansteigen und dazu führen, dass diese Kinder fast ausschließlich mit Einzelbeförderung zur
Schule gebracht werden müssen. Dadurch entstünden zum Teil Fahrzeiten bis weit über
eine Stunde pro Strecke. Dies kann man Schülern mit einem erheblichen
sonderpädagogischem Förderbedarf nicht zumuten.
Zu bedenken ist auch, dass durch die Umsetzung der vorliegenden Verordnung und der
damit verbundenen zwangsläufigen Schließung vieler Grundschulen, die Kosten der
Schülerbeförderung sich drastisch erhöhen werden. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten
sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Diese Verordnung zur
Schulentwicklungsplanung dient offensichtlich Einsparungsmaßnahmen. Die durch das neue
Kinderförderungsgesetz angestrebten Verbesserungen im frühkindlichen Bereich werden
durch die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 konterkariert.
Es sollte bedacht werden, dass eine Schule auch immer ein kulturelles und sportliches
Zentrum darstellt und ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor ist. Vor allem im Burgenlandkreis
wandern noch immer viele Jugendliche aufgrund der Arbeitssituation ab. Wir als
Burgenlandkreis sind ständig bemüht, die Einwohner zu halten und neue Einwohner
anzuwerben. Bei der Ansiedlung neuer klein- und mittelständischer Unternehmen sowie
auch der Einwohner spielen Kindertagesstätten und Schulen die größte Rolle.

Darüber hinaus befindet sich der Burgenlandkreis im Dreiländereck. Durch die Schließung
von Schulen und die damit verbundenen länger werdenden Schulwege werden immer mehr
Eltern dazu veranlasst, ihre Kinder in näher gelegene Schulen in Sachsen oder Thüringen zu
bringen. Diese Kinder gehen unserem Landkreis nicht nur im Grundschulbereich verloren,
sondern bleiben auf Grund des Freundeskreises oft auch in den weiterführenden Schulen im
anderen Bundesland. Dies hat zur Folge, dass die emotionale und regionale Bindung an den
Heimatort und den Burgenlandkreis immer mehr verloren gehen.

Dies kann so nicht akzeptiert werden. Die Fraktionen des Kreistages sind sich darüber einig,
dass eine derartige Schulentwicklungsplanung, die gegen die Interessen unserer Kinder und
Familien verstoßen, nicht beschlossen werden wird. Wir fordern Sie auf, die Auswirkungen
dieser Verordnung auf die Kinder und Familien und die Folgen für den ländlichen Raum
nochmals kritisch zu hinterfragen und zu ändern.

Es ist nicht akzeptabel, dass in der Verordnung der Schulentwicklungsplanung 2014 die
Mindestschülerzahl im Grundschulbereich auf 80 und im Förderbereich auf 90
festgeschrieben wird. Wir fordern die Beibehaltung der Mindestschülerzahl von 60 im
Grundschulbereich und die versprochene Herabsenkung auf 60 im Förderbereich und damit
den Erhalt der Grundschulen und Förderschulen im ländlichen Bereich. Weitere
Schließungen von Schulen können nicht mehr die Antwort darauf sein, dass die
Schülerzahlen im ländlichen Raum sinken.

Eine gute Bildung darf nicht nur in den großen Städten gewährleistet werden, sondern muss
auch im ländlichen Raum gewährleistet sein. Sparmaßnahmen durch Schulschließungen auf
Kosten der Bildung unserer Kinder im ländlichen Raum sind keine Lösung. Darüber hinaus
sind die für den Landkreis entstehenden Mehrkosten für die Schülerbeförderung nicht
tragbar. Damit werden die „Sparprämissen“ der Verordnung nicht nur in Frage gestellt,
sondern die Verschlechterung der Lebensqualität von unzähligen Schülern und Familien in
Kauf genommen. Die teilweise Lähmung gesellschaftlichen Lebens ist letztlich ein
wirtschaftlicher Nachteil, der noch weit schwerer wiegt, als die theoretisch errechneten
Einsparungen.

Quelle TOP11

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